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   OVG Saarland, 18.09.1995 - 1 W 6/95   

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https://dejure.org/1995,10610
OVG Saarland, 18.09.1995 - 1 W 6/95 (https://dejure.org/1995,10610)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.09.1995 - 1 W 6/95 (https://dejure.org/1995,10610)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. September 1995 - 1 W 6/95 (https://dejure.org/1995,10610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatliche Unterstützung; Grundrechtsverpflichtung; Kirchliche Hochschule; Ausbildungskapazität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Die durch die staatliche Anerkennung bewirkte Gleichstellung des Ausbildungsangebots mit dem einer staatlichen Fachhochschule genügt nicht, die Tätigkeit einer nicht staatlichen Fachhochschule rechtlich als die einer beliehenen Unternehmerin zu qualifizieren (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237) .

    Die staatlichen Zuschüsse verlieren mit der Ausschüttung an den Empfänger ihren Charakter als öffentliche Mittel und werden Teil der Finanzausstattung des Empfängers (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237) .

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2005 - 2 NB 1304/04

    Bindung von Hochschulen an das bundeseinheitlich geltende Kapazitätsnetz;

    Eine staatliche Hochschule unterliegt aber im Gegensatz etwa zu einer kirchlichen Hochschule, die nach Staatskirchenrecht einen autonomen Status genießt und daher nicht der Mangelverwaltung der Studienplätze und dem damit verbunden Zulassungszwang unterworfen ist (BayVGH, Beschl. v. 7.4.1992 - 7 CE 92.10001 -, DVBl. 1992, 1056 = NVwZ 1992, 1225(1226); OVG Saarland, Beschl. v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237), einer Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie damit auch den Verpflichtungen, die sich insbesondere unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG und aus dem aus dieser Verfassungsbestimmung abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung ergeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 13 E 903/13

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang "Soziale Arbeit"

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 1982 - 13 B 443/82 -, WissR Beiheft 8 (1983), 154; OVG Saarl., Beschluss vom 18. September 1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 1992 - 7 CE 92.10001 -, NVwZ 1992, 1225; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Juli 1980 - NC 9 S 1217/80 -, WissR Beiheft 8 (1983), 149; VG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 3 L 282.09 -, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 3 C 5/03 -, NVwZ-RR 2004, 261;.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2005 - 2 NB 1308/04

    Antrag auf Zulassung eines Ausbildungsplatzes außerhalb der Kapazität;

    Eine staatliche Hochschule unterliegt aber im Gegensatz etwa zu einer kirchlichen Hochschule, die nach Staatskirchenrecht einen autonomen Status genießt und daher nicht der Mangelverwaltung der Studienplätze und dem damit verbunden Zulassungszwang unterworfen ist (BayVGH, Beschl. v. 7.4.1992 - 7 CE 92.10001 -, DVBl. 1992, 1056 = NVwZ 1992, 1225(1226); OVG Saarland, Beschl. v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237), einer Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie damit auch den Verpflichtungen, die sich insbesondere unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG und aus dem aus dieser Verfassungsbestimmung abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung ergeben.
  • VG München, 07.01.2020 - M 3 E 19.4345

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Hebammenkunde an der

    Eine kirchliche Hochschule genießt den Schutz des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und ist daher nicht verpflichtet, Ausbildungskapazität nach dem Maßstab des für staatlichen Hochschulen geltenden Rechts zur Verfügung zu stellen und zu vergeben, sondern bestimmt autonom über das Zulassungsverfahren (OVG NRW, B.v. 2.10.2013 - 13 E 903/13 - juris Rn 4 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OVG des Saarlandes, B.v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237, Rn 20; VG Osnabrück, B.v. 24.9.1999 - 3 B 41/99 - juris).
  • VG Berlin, 22.10.2002 - 12 A 687.02

    Zulassung zum Studium (Sozialarbeit usw)

    [4] Es ist jedoch bereits zweifelhaft, ob aus Art. 12 GG gegenüber kirchlichen (Fach-) Hochschulen ein auch verwaltungsgerichtlich nachprüfbares Teilhaberecht auf Zulassung zum Studium herzuleiten ist (offengelassen ebenso von: VGH Mannheim, a.a.O.; OVG Münster, a.a.O. S. 156; ablehnend: VGH München, NVwZ 1992, 1225, 1226; OVG Saarlouis, NVwZ 1996, 1237).
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